Familienrecht
Nach Art 6 Absatz 1 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates.
Die Geltendmachung dieses Schutzes bleibt allerdings viel zu oft dem Einzelnen sozial schwächeren überlassen. Im Zuge einer umfassenden Betreuung unserer Mandantschaft bieten wir eine kompetente und engagierte Beratung in famlilienrechtlichen Fragen an.
Diese umfasst das Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie deren Folgen.
Sie beinhalten regelmäßig die Geltendmachung von Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt.
Die dabei relevanten Probleme umfassen häufig auch das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht.
Wir vertreten dabei unsere Mandanten sowohl außergerichtich, als auch vor den Familiengerichten.
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