Kooperation und Mitgliedschaften
"Problemlösungen erfordern häufig mehr als nur einen Blickwinkel“
In unserer Kanzlei pflegen wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Im Einzelfall ist eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten selbstverständlich.
Dr. Hennig ist Mitglied des Deutschen Anwaltverein und dort als Fachanwalt für Sozialrecht in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht aktiv.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine unabhängige und wirksame anwaltliche Vertretung und Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie die Fortbilldung ihrer Mitglieder zu fördern und zu sichern.
Mehr zur Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein erfahren Sie unter www.anwalt-im-sozialrecht.de
Dr. Hennig ist regelmäßiger Teilnehmer der spezifischen Fortbildungen zum Thema "Krankheitsspezifische und sozialrechtliche Aspekte des Morbus Bechterew". Er ist Mitglied eines Netzwerks von Rechtsanwälten, die auf die Beratung von Betroffenen spezialisiert sind.
Mehr zur Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e. V. erfahren Sie unter www.bechterew.de
Dr. Hennig ist als Rechtsanwalt im Netzwerk von Tacheles gelistet. Empfänger von Leistungen nach SGB II finden unter folgendem Link aktuelle Informationen www.tacheles-sozialhilfe.de
Dr. Hennig arbeitet ferner im Ehrenamt als Berater im Kölner Arbeitslosenzentrum und erbingt dort pro bono Erstberatung für Empfänger von Sozialleistungen. Mehr zu diesem Beratungsangebot erfahren Sie unter dem folgenden Link www.koelnerarbeitslosenzentrum.de |