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Dr. Hennig Rechtsanwalt

Gebühren

Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richten sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG regelt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt seinem Mandanten in Rechnung stellen muss. Der Rechtsanwalt kann eine höhere Vergütung mit seinem Mandanten vereinbaren, darf aber die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschreiten.

Grundsätzlich führen wir Verfahren in den Bereichen Sozialrecht und Familienrecht auch auf der Grundlage von Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe.

Daneben bieten wir den Abschluss eines Beratungsvertrages an. In diesem Rahmen stehen wir für individuelle Beratungsleistungen zur Verfügung. Für ausschließliche Beratungsleistungen rechnen wir nach tatsächlichem Arbeitsaufwand ab und sehen einen Stundensatz von 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor.

 

 



Kontakt

Dr. Michael Hennig

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Berrenrather Str. 393
50937 Köln (Sülz)
Tel.: (0221) 169 67 99
Fax: (0221) 169 67 98

info@hennig-rechtsanwalt.de