Gebühren
Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richten sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das RVG regelt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt seinem Mandanten in Rechnung stellen muss. Der Rechtsanwalt kann eine höhere Vergütung mit seinem Mandanten vereinbaren, darf aber die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschreiten.
Grundsätzlich führen wir Verfahren in den Bereichen Sozialrecht und Familienrecht auch auf der Grundlage von Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe.
Daneben bieten wir den Abschluss eines Beratungsvertrages an. In diesem Rahmen stehen wir für individuelle Beratungsleistungen zur Verfügung. Für ausschließliche Beratungsleistungen rechnen wir nach tatsächlichem Arbeitsaufwand ab und sehen einen Stundensatz von 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor.
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