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Dr. Hennig Rechtsanwalt
 

Erbrecht

Der Erbfall birgt erhebliche Risiken, die eine Erhaltung des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens gefährden können.
Ganz gleich, ob es sich um privates oder unternehmerisches Vermögen handelt, die vielfältigen gesetzlichen Regelungen des Zivilrechts und des Steuerrechts erfordern eine kompetente Beratung.

Nicht zuletzt die akutelle Entwicklung der Sozialsysteme zwingt dazu, die Nachlassgestaltung neu zu überdenken.

So beinhaltet die Pflegebedürftigkeit im Alter sowie die Hilfebedürftig von Erben regelmäßig die Notwendigkeit erb-rechtlicher Überlegungen. Hier findet häufig das sogenannte Behindertentestament Anwendung.

Wir bieten diese Beratung bei der Erbfolgeplanung und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche an. Sie reichti von der Testamentsgestaltung bis zur Testamentsvollstreckung.


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Dr. Michael Hennig

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht


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Fax: (0221) 169 67 98

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