Aktuelles aus dem Sozialrecht
Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht von Kameraleuten
Nach einer Entscheidung des LSG Hamburg vom 09.01.2008 - L 1 R 225/06 - können Kameraleute , die an einer Produktion beteiligt sind, selbständige Werkunternehmer sein mit der Konsequenz, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Zwar werde traditionell die Tätigkeit eines Kameramannes, Beleuchters und Tontechnikers in abhängiger Beschäftigung ausgeübt, jedoch steht dies einer selbständigen Ausübung derlei Tätigkeiten nicht grundsätzlich entgegen, es bedarf vielmehr der Bewertung im Einzelfall.
Rentenversicherung
Versorgungsausgleichsgesetz
Mit Wirkung zum 01.01.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Dadurch wird im Falle der Scheidung die Regelung zur Übertragung von Rentenanwartschafte neu gestaltet. Der bisher übliche Einmalausgleich zwischen den Ehegatten ist danach nicht mehr gegeben. An seine Stelle tritt eine sog. "Interne Teilung". Dadurch erwerben die Ehegatten eigenständige Rentenansprüche im jeweiligen Versorgungssystem.
SGB II/Hartz IV
Atypischer Bedarf nach dem Urteil des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 - bezüglich des sog. atypischen Bedarfs dem Gesetzgeber nicht nur aufgegeben, bis Ende 2010 eine Neuregelung zuschaffen, es hat – anders als bei den Regelsätzen – einen direkten Anspruch auf atypische Bedarfe aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG hergeleitet.Ein atypischer Bedarf liegt dann vor, wenn er nicht von der Regelleistung gedeckt und 1. unabweisbar sowie 2. laufend ist. Anzuerkennen sind aller Voraussicht nach folgende Kosten:
Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts des nicht mit den Kindern in einem Haushalt lebenden Elternteils oder für den Besuch des inhaftierten Ehemannes, Kosten für Kleidung in Über- oder Untergrößen. Ein besonders hoher Energieverbrauch für Haushaltsenergie, sofern die Energiekosten nicht gesenkt werden können bzw. die Besonderheiten des Einzelfalles den hohen Energieverbrauch notwendig machten.
Krankenversicherung
Nachträgliche Änderung einer Krankenhausabrechnung durch den Krankenhausträger
Mit Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R - hat das BSG entschieden, unter welchen Voraussetzungen die einseitige Änderung einer einmal erteilten Krankenhausabrechnung möglich is. Danach ist eine Änderung wegen eines Verstoßes gegen das in § 275 Abs. 1 c SGB V konkretisierte Beschleunigungsgebot nach Ablauf von 6 Wochen grundsätzlich nicht mehr zulässig. |